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Vor dem Aufenthalt

Honorarverrechnung

Im Falle der Behandlung durch Ihren Vertrauensarzt (Wahlarzt) wird das Honorar direkt von Ihnen mit dem Arzt vereinbart. 

Falls Sie eine kostendeckende private Krankenzusatzversicherung für die Sonderklasse haben, sind sowohl die Arzt- als auch die Spitalskosten durch diese abgedeckt.

Achtung: Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob eventuell ein Selbstbehalt für den Aufenthalt anfällt!